Spendenaufruf
Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer,
wir wenden uns heute mit einem dringenden Anliegen an euch.
Der Windpark Schweinrich-Zootzen befindet sich im
Genehmigungsverfahren, bis zum 15.12.23 können noch Einwende eingebracht werden.
Die geplanten 19 Windräder sollen hauptsächlich im Wald errichtet werden. Dies wird gravierende negative Auswirkungen auf unsere Umwelt, die Tier- und Pflanzenwelt sowie auf das Wohlbefinden der Anwohner haben.
Um auf das Genehmigungsverfahren einzuwirken haben wir die Rechtsanwaltskanzlei Armin Brauns beauftragt, eine fundierte Stellungnahme zu erstellen um den Bau der Windräder zu verhindern. Leider ist die Finanzierung einer solchen rechtlichen Expertise kostspielig.
Hier kommt ihr ins Spiel! Wir bitten euch herzlich um eure finanzielle Unterstützung, damit wir die nötigen Mittel zusammenbekommen.
Gemeinsam haben wir eine Chance, dass unsere Bedenken und Argumente Gehör finden und die Interessen unserer Umwelt gewahrt bleiben.
Jeder Beitrag hilft. Ihr erhaltet natürlich eine Spendenquittung. (auf Anfrage)
Empfänger: Freiraum Wittstock-Ruppiner Heide e. V.
Bankinstitut: Berliner Volksbank
IBAN: DE52 1009 0000 2959 9830 06
weitere Informationen: www.freiraum-wittstock.org
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Achtung Terminsache !
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zwischen Schweinrich und Zootzen, jeweils 1 km von den Orten entfernt, soll ein Windpark der Superlative mit 19 Windrädern entstehen (15 davon im Wald). Geplant sind riesige Windräder mit einer Höhe von bis zu 250m und einem Rotordurchmesser von 170m (1,5 Fußballfelder lang). Der Windpark soll direkt an der Kyritz-Ruppiner Heide entstehen, einem Flora und Fauna Habitat mit dem höchsten Naturschutzstatus der EU.
Windpark Zootzen ist im Genehmigungsverfahren
Der Investor wpd aus Bremen hat die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 11 Windkraftanlagen beim Landesamt für Umwelt (LfU) beantragt. Jeder Bürger hat jetzt die Möglichkeit durch seine Stellungnahme an das LfU oder an die Stadt Wittstock seine Bedenken und Einwende zu diesem Windpark vorzubringen.
Die öffentliche Auslegung des Genehmigungsantrags und alle Projektinformationen sind bis zum 15.11.23 über das Internetportal www.uvp-verbund.de unter „Windpark Zootzen“ einsehbar oder in Papierform bei der Stadt Wittstock in der Heiligegeiststraße 19-23, Haus C, Raum C3.10 (eine vorherige Anmeldung unter 03394/429210 ist nötig).
Die Genehmigung der Windräder wird gesplittet, sodass es im jetzigen Genehmigungsverfahren um 11 Windräder geht. Ein zweites Genehmigungsverfahren über die verbleibenden 8 Windräder eines anderen Investors wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Bis zum 15.12.23 müssen die Einwände unter der Vorhaben-ID 039.00.00/20 schriftlich an das LfU, die Stadt Wittstock oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.
Stadt Wittstock/Dosse Postfach 122 16909 Wittstock/Dosse |
Landesamt für Umwelt Genehmigungsverfahrensstelle West Postfach 601061 14410 Potsdam |
Verein „Freiraum-Wittstock-Ruppiner Heide“e.V.
Die Stadt Wittstock hat den B-Plan Windpark Zootzen eingestellt. Viele Bürger haben sich mit ihren Stellungnahmen gegen den Windpark ausgesprochen, wofür wir uns bei allen Aktiven bedanken. Sehr viele Fakten und Argumente sprachen und sprechen gegen diesen Windpark. Die Gesetzeslage hat sich in 2022/23 stark zu Gunsten der Windkraft und gegen Arten-, Natur- und Individuenschutz verändert. Wir haben weiterhin große Bedenken, dass das in der Genehmigung stehende Vorhaben nicht dem Allgemeinwohl, dem Schutz der Gesundheit der Anwohner und in keinster Weise dem Naturschutz entspricht. Nur durch fundierte Kenntnisse von Experten, die sich im neuen Umwelt- und Genehmigungsrecht auskennen und die sich mit den Genehmigungsunterlagen auseinandersetzen, können wir auf das Verfahren noch Einfluss nehmen. Die Kosten für einen anwaltlichen Beistand und Experten sind erheblich.
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Argumentationshilfen für Einwendungen
Dies ist eine Auflistung von möglichen Argumenten, Gründen und Sorgen gegen die Windkraftanlagen zwischen
Schweinrich und Zootzen. Durch eine Einwendung entstehen euch keine Kosten. Macht von eurem Bürgerrecht
Gebrauch und schreibt einen Einwand!
Gesundheitliche Auswirkungen auf uns Menschen in der Region
- Die neuen Windräder mit einer Höhe von 240m und Rotordurchmesser von 170m (zum Größenvergleich: Ein Fußballfeld ist 120m lang) wurden bis jetzt noch nicht oder kaum verbaut, deshalb sind ihre Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur noch nicht erforscht und nicht absehbar.
- Die Dörfer Schweinrich und Zootzen werden von Dauerlärm, Infraschall und Schlagschatten dauerhaft betroffen sein.
- Bei schlechten Windverhältnissen kann der Lärmpegel bis Gadow reichen (nachzulesen in den Unterlagen Pkt.4 Emissionen und Immissionen im Entwicklungsbereich der Anlagen des Genehmigungsverfahrens).
- Schlagschatten: Besonders im Sommer und Spätsommer werden viele Grundstücke in Schweinrich und Zootzen direkt betroffen sein! (Wegfall der Erholungszonen im Garten und auf dem Balkon)
- Ca. 45dB Dauerlärm und ständiger Infraschall: Die Hauptwindrichtung West und Südwest wird unsere Ortschaften treffen! (Kopfschmerzen/Schlafstörungen/Ruhelosigkeit und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen können die Folge sein)
- Permanente Störung der Nachtruhe durch Schall und Infraschall, dadurch Beeinträchtigung der körperlichen Regeneration
- Discoeffekt: Tagsüber weißes Licht, nachts Befeuerung durch rotes Blinklicht. Zusätzlich Lichtreflexionen die durch Sonnenlicht an den sich drehenden Rotorblättern auftreten.
- Die Zusicherung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, wie im Artikel 2 Abs.2 des Grundgesetzes verankert ist, wird verletzt.
- Optische Bedrängung aufgrund der immensen Größe der Anlagen (die noch folgenden 8 Windräder sollen 250m hoch sein)
Standort des geplanten Windparks im Wald zwischen Schweinrich und Zootzen, an der Kyritz-Ruppiner Heide und am Naturpark Stechlin-Ruppiner Land
- Das Plangebiet der Windkraftanlagen befindet sich im unzerschnittenen Raum Wittstock-Ruppiner Heide, die das größte zusammenhängende Sand- und Heidegebiet Norddeutschlands, sowie einzigartig und unbedingt schützenswert ist.
- Der Windpark soll direkt an der Kyritz-Ruppiner Heide entstehen, einem Flora und Fauna Habitat (FFH) mit dem höchsten Naturschutzstatus der EU (Natura 2000-Gebiet).
- In dem gültigen Managementplan zum FFH-Gebiet (DE 2941-302 FFH) Seite 45, wird die geplante Windparkfläche für die Nutzung von Windkraft ausgeschlossen. Diese Verpflichtung wird vom Investor ignoriert, das ist ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht.
- Verschandelung des Landschaftsbildes und unserer Heimat! Das führt zu einem Heimatverlust der Bürger.
- Windparks haben negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt in der Region
- Durch die Windräder entsteht eine Entwertung des unmittelbar angrenzenden FFH-Gebiets Kyritz-Ruppiner Heide.
Das ist unvereinbar mit den Zielen des FFH-Managementplans.
- Die Kyritz-Ruppiner Heide und ihre Randbereiche sind wichtiger Lebensraum für seltene und geschützte Großvogelarten, wie zum Beispiel Seeadler, Wanderfalke, Rot- und Schwarzmilan.
Für Natur- und Artenschutz vor unserer Haustür
Seit 2022/23 gibt es in Deutschland verschiedene Gesetzesänderungen zugunsten der Windkraft und zulasten des Natur- und Landschaftsschutzes. So gibt es z.B. 15 kollisionsgefährdete Brutvogelarten die einen gewissen Schutzstatus haben.
Durch Sonderregelungen und Ausgleichsmaßnahmen kann es trotzdem zur Genehmigung von Windanlagen kommen.
Dazu darf es bei uns nicht kommen. Setzt euch bitte für den Erhalt unserer Natur ein. Naturschutz ist Umweltschutz!
Ein Industriegebiet mit diesem Ausmaß und Standort führt zu einer unvermeidlichen Kollisionsgefahr für zahlreiche windkaftsensible Vogel- und Fledermausarten
- Konkret betroffen sind mindestens 2 Seeadleransiedlungen bei Zootzen und am Dranser See.
Die umfangreichen Baumaßnahmen und die Inbetriebnahme der Windräder würden zu einem Totalverlust führen.
- Desweiteren gibt es Vorkommen von Rotmilan, Schwarzmilan, Wanderfalke, Mäusebussard, Turmfalke, Rohrweihe und Weißstorch in dieser Region.
- Der geplante Windpark zerschneidet den Luftraum der Vögel zwischen Nahrungsgebieten, Jagdgebieten und Horststandorten sowie Brutgebieten.
- Eine hohe Kollisionsgefahr besteht auch für Zugvögel wie Wildgänse, Singschwäne und Kraniche, die hier im Frühjahr und Herbst ihre Flugrouten haben.
- Der Industriewindpark behindert die Zugvögel beim Erreichen der Feuchtwiesen rund um den Dranser See.
- Der ebenfalls nordwestlich des FFH-Gebietes vorkommende und sehr seltene Ziegenmelker (eine Nachtschwalbenart) besitzt gegenüber Windkraftanlagen ein ausgeprägtes Meideverhalten und ist somit stark gefährdet.
- Das Wahrzeichen der Kyritz-Ruppiner Heide, der Wiedehopf, der zu den streng geschützten Vogelarten gehört und vielen Menschen in der Region bekannt ist, wird seinen Lebensraum verlieren.
- Bitte eigene Vogelbeobachtungen unbedingt mit in die Stellungnahme einfließen lassen!
- Es wird eindeutig gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verstoßen, der die Tötung geschützter Tierarten verbietet.
Der Dranser See- Haupterholungsgebiet der Region „Badewanne Wittstocks“
- Negativer Einfluss auf Ruhe und Erholung am Dranser See
- Der Dranser See ist die Perle der Gewässer des Naturparks Stechlin-Ruppiner Land. Die Stadt Wittstock und das Land Brandenburg wollen die naturschutzfachliche und naturtouristische Entwicklung des Dranser Sees vorantreiben, was ein krasser Widerspruch zum Bau des Windparks ist.
- Naturcampingplatz „Blanschen“ bei Schweinrich ist ein überregionaler Tourismusort.
- Dranser See und Umgebung sind Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten von europäischer Reichweite.
Freizeitmöglichkeit „Radlerparadies Prignitz“
- Entwertung und Gefährdung des Radweges durch Windindustriegebiet
- Mehrere Windräder sollen direkt an der Verbindungsstraße zwischen Schweinrich und Zootzen gebaut werden.
Dieser Plattenweg ist ein beliebter Fahrradweg welcher zur überregionalen „Fischertour“ Route gehört.
Ein vitaler Wald wird zum Industriegebiet
- Der Wald soll in Deutschland für den Klimawandel fit gemacht werden, doch durch den Bau des Windparks erfolgt laut eines Waldforstsachverständigen ein massiver Einschlag in einen vitalen Wald.
- Ein Temperaturanstieg und die Austrocknung des Waldbodens sind die Folge.
- Es handelt sich dabei nicht nur um einen „Stangenwald“, wie der Investor diesen Wald abfällig bezeichnet.
- Der Waldumbau mit Buchen und Eichen ist in diesem Wald auf ca. 121ha vor vielen Jahren erfolgt. Auch in diesen Waldstücken ist eine Bebauung mit Windraftanlagen vorgesehen. Dies ist nicht zu akzeptieren und widerspricht der neuen Waldstrategie.
- Von den jetzt beantragten 11 Windrädern sollen 8 Windräder im Wald stehen. Das hat immense Rodungen und Versiegelungen des Waldbodens zur Folge.
- 10.000qm Wald müssen pro Windrad gerodet werden. Zusätzlich müssen mindestens 6m breite Schneisen freigelegt und Baustraßen errichtet werden, um den Transport der Bauteile zu ermöglichen.
- Pro Windrad werden ca. 300 Schwerlasttransporte über die Zufahrtsstraßen Roseneckerweg oder Wallitzer Weg und dann durch den Wald zu den WKAs fahren.
- Beeinträchtigung vom Grundwasserstand durch Grundwasserabsenkungen für den Bau des Betonfundaments
- Zerstörung von unzerschnittenen Landschaftsräumen und deren Verbundsflächen als Entwicklungsfläche für den Biotopverbund zwischen der historischen Kulturlandschaft Dosseniederung und der Kyritz-Ruppiner-Heide (ehem. Bombodrom)
- Windpark=Industriegebiet, durch Zersiedelung und Zerschneidung -> Vergrämungseffekt auf seltene Tierarten
- Der Wald zwischen Schweinrich und Zootzen verliert seinen kompletten Erholungswert für die Anlieger und Urlauber.
- Der benachbarte Wald des ehemaligen Truppenübungsplatzes darf seit 70 Jahren nicht betreten werden.
Fazit: Es ist kein aktiver, gesunder Waldbesuch mehr möglich.
- 10.000qm Wald können bis zu 10 Tonnen CO2 im Jahr neutralisieren, doch dieser wird hier langfristig entnommen!
Gründe wirtschaftlicher Art
- Wertverlust von Immobilien und Grundstücken im Umkreis der Windkraftanlagen
- Das gesamte Gebiet im nahen Umkreis von 10km wird seinen touristischen Wert verlieren.
Das Erholungsgebiet Dranser See ist direkt betroffen.
- Für Ferienwohnungsbetreiber entsteht ein immenser Attraktivitäts- und Erholungsverlust.
- Verhinderung der Ortsentwicklung in Gebieten direkt vor den Windkraftanlagen
- Das Verwaltungsgebiet Wittstock hat schon eine EEG-Quote von 256%, doch uns fehlen Leitungskapazitäten um den Strom zu transportieren!
Was kann passieren?
- Schäden mit Gefahr für Leib und Leben von Menschen und Tieren durch Verlust von Flügelteilen, Bruch von Rotorblättern usw.
- Die Herstellung aus Stahl, Kunststoff und seltenen Erden produziert im erheblichen Umfang CO2.
Die kostspielige Entsorgung der Rotorblätter ist weitgehend ungeklärt.
- Blitzschlag durch massive Höhe: Brandbekämpfung ist für die Feuerwehr unmöglich. Bei Waldbrandstufe 4 und 5 sind die Windkraftanlagen im Wald eine Hauptgefahrenquelle.
- Hohe Gefahr von Eisschlag und Eiswurf im Winter. Die Verbindungsstraße Schweinrich-Zootzen wird möglicherweise im Winter zeitweise nicht befahr- und begehbar sein!
Bitte beteiligt euch. Jede Stellungnahme ist wichtig.